Die "Paranoia-Affäre"

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weirdo
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Die "Paranoia-Affäre"

von weirdo am 22.01.2013 22:01

Wie der Staat unbequeme Steuerfahnder kaltstellt
von Matthias Thieme, 21.01.2013, capital.de

Vier exzellente Ermittler, die am Finanzplatz Frankfurt die Banken das Fürchten lehrten, werden vom Staat für paranoid erklärt. Jetzt klagen sie gegen das Land Hessen. Gutachten, die Capital exklusiv vorliegen, belegen: Die Diagnose ist nicht haltbar. Report einer staatlich inszenierten Zwangspsychiatrisierung.

Artikel-Seiten: 1 | 2 | 3
URL: http://www.capital.de/steuern-recht/:Paranoia-Affaere--Wie-der-Staat-unbequeme-Steuerfahnder-kaltstellt/100049235.html

http://rudolf-schmenger.de/presseartikel.html

steuerfahnder.jpg
Foto: Sven Paustian, Ex-Fahnder (von rechts):
Marco Wehner, Rudolf Schmenger, Tina Feser und Heiko Feser kämpfen um ihre Rehabilitierung.

Alles Wissen ist vergeblich ohne die Arbeit, und alle Arbeit ist sinnlos ohne die Liebe. [Khalil Gibran]

Antworten Zuletzt bearbeitet am 22.01.2013 22:07.

Sucher
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Re: Die "Paranoia-Affäre"

von Sucher am 25.01.2013 08:12

Passend hierzu....

Gustl Mollat   Seit mehreren Jahren unschuldig im BKH.

Er hat seine Frau, Vermögensberaterin bei der Hypo - Vereinsbank, beschuldigt ein System von Schwarzgeldkonten aufgebaut zu haben und Geld in die Schweiz verschoben zu haben. Vor ca. 7 Jahren in die forensische Psychiatrie (Schwerverbrecher) eingeliefert worden, inzwischen stellten sich seine Vorwürfe als richtig raus.

Die Regierung hat nicht den Ar.... in der Hose den Fehler zuzugeben und den Mann freizulassen. Erst muss alles nochmal geprüft werden...

Ähnliches ist auch Richter R. Heindl a.D. ergangen
Richter R. Heindl a.D. - Teil 1
Richter R. Heindl a.D. - Teil 2


Inzwischen wurden die Gesetze weiterhin in diese Richtung verschoben. Wie leicht es uns alle treffen kann....


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SirHighend

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Re: Die "Paranoia-Affäre"

von SirHighend am 10.02.2013 11:38

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weirdo
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Beiträge: 2046

Re: Die "Paranoia-Affäre"

von weirdo am 05.03.2013 22:05

Über eine kleine Randnotiz bin ich über Umwege (nämlich Gustl Mollath) auf Folgendes gestossen:

Koalition will Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen wieder ermöglichen

Mit einer gesetzlichen Neuregelung wollen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zulassen. Dies berichtet der Pressedienst des Bundestages am 22.11.2012. Die Regelung soll ausschließlich für psychisch beeinträchtigte Menschen und nur in Einzelfällen gelten. Mit dem Gesetzentwurf zur «Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme» (BT-Drs. 17/11513) wollen die Fraktionen eine hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine von diesem abgelehnte Behandlung des Betreuten schaffen.

Hintergrund: Rechtsprechungsänderung des BGH

Bis vor kurzem wurde die gesetzliche Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in § 1906 BGB gesehen. Demnach durften «Betroffene im Rahmen einer Unterbringung und unter engen Voraussetzungen auch gegen ihren natürlichen Willen behandelt werden», heißt es in der Vorlage. Allerdings hat der BGH in zwei Entscheidungen im Juni 2012 (NJW 2012, 2967 und BeckRS 2012, 15563) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Er entschied, dass es an einer gesetzlichen Regelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge, fehle. Seither sei «eine auf das Betreuungsrecht gestützte Behandlung von Betroffenen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer seelischen oder geistigen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können und denen ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht» nicht möglich, schreiben die Abgeordneten.

Gerichtliche Genehmigung erforderlich

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun eine hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine Behandlung des Betreuten, die dieser ablehnt, geschaffen werden. In Anlehnung an das BGB müsse eine Zwangsbehandlung weiterhin «im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgen». Sowohl Unterbringung, als auch Zwangsmaßnahme bedürften der gerichtlichen Genehmigung. Zudem, halten die Verfasser der Vorlage fest, dürften ärztliche Zwangsmaßnahmen nur das letzte Mittel sein, da mit ihnen ein «erheblicher Grundrechtseingriff» verbunden sei. Sie sollten insbesondere in Situationen drohender erheblicher Selbstgefährdung infrage kommen.

http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&bcid=Y-300-Z-becklink-N-1023643

"Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme"
vom 18.02.2013, BGBl I S. 266:

Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen wegen des mit ihnen verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffs nur das letzte Mittel sein, das insbesondere in Situationen drohender erheblicher Selbstgefährdung in Betracht kommt; sie bedürfen in jedem Fall einer gesetzlichen Regelung. Diese gesetzliche Regelung wurde nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in § 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesehen, wonach Betroffene im Rahmen einer Unterbringung und unter engen Voraussetzungen auch gegen ihren natürlichen Willen behandelt werden durften.

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 20. Juni 2012 [...] seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass es an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Regelung für eine betreuungsrechtliche Behandlung gegen den natürlichen Willen des Patienten fehlt.

Infolge dieser Änderung der Rechtsprechung ist eine auf das Betreuungsrecht gestützte Behandlung von Betroffenen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer seelischen oder geistigen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können und denen ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht, gegen ihren natürlichen Willen derzeit nicht mehr möglich. Das Fehlen von Zwangsbefugnissen zur Durchsetzung notwendiger medizinischer Maßnahmen kann dazu führen, dass Betroffene ohne eine solche Behandlung einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden nehmen.

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/B/Betreuungsr_Einwilligung.html

Dazu auch:
http://paritaet-alsopfleg.de/index.php/pflegerische-versorgung/2553-gesetz-zur-regelung-der-betreuungsrechtlichen-einwilligung-in-eine-aerztliche-zwangsmassnahme-in-kraft-getreten
http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/02/zwangsbehandlung-illegales-gesetz-tritt-morgen-in-kraft

Hier nochmal die Seite von und über Herrn Mollath: gustl-for-help.de

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steveee

52, Männlich

Beiträge: 79

Re: Die "Paranoia-Affäre"

von steveee am 06.03.2013 20:45

Ja man merkt erst wie Frei man ist wenn man sich gegen die Regierung stellt ,oder etwas abfallendes über sie sagt ;)

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