Aktuelle Petitionen

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Ozymandias

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Re: Aktuelle Petitionen

von Ozymandias am 27.05.2012 15:38

Petition: Finanzpolitik - Keine Ratifizierung des ESM-Vertrages und des Fiskalpaktes vom 27.04.2012

Für die Zukunft EUROPAS: Nein zum ESM-Vertrag! Nein zum Fiskal-Pakt! Nein zu einer intransparenten Schulden- und Haftungsunion! Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Ratifizierung des ESM-Vertrages und des Fiskalpaktes abzulehnen. D.h. den nachfolgenden Gesetzesentwürfen soll nicht zugesdtimmt werden: - Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG) - Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=24314

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weirdo
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Re: Aktuelle Petitionen

von weirdo am 17.01.2013 15:37

Petition: Aufhebung des Glühbirnenverbot

Von: Igor Ryvkin (Partei der Vernunft) aus Dortmund
An: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss in Deutschland

Der deutsche Bundestag möge sich für die Aufhebung des Verbots der Produktion und des Vertriebs von Glühbirnen einsetzen.

Begründung: Das Verbot der Glühbirne basiert auf keinem sachlichen Umweltbedenken und verletzt die bürgerlichen Freiheitsrechte und das Recht auf Selbstbestimmung in eklatanter Weise. [...]

Wir wollen nicht mehr bevormundet und vergiftet werden!

https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-gluehbirnenverbots

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weirdo
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Re: Aktuelle Petitionen

von weirdo am 27.01.2013 15:45

Petition 38829: Arbeitslosengeld II - Prozesskosten- und Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger vom 30.12.2012

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor.

Begründung

Betroffen sind Erwerbslose ebenso wie Zeitarbeitsnehmer oder Aufstocker.

Ziel der Gesetzesreform ist, die Klagemöglichkeiten deutlich einzuschränken, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzuschränken. Hierfür wurden drei wesentliche Eckpunkte eingefügt. So sollen einkommensschwache Bürger keinen direkten Zugang mehr zu Rechtsanwälten erhalten. Stattdessen muss ein Rechtspfleger einen entsprechend begründeten Antrag bewilligen. Die Einkommensschwelle soll für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau abgesenkt werden. Die Rückzahlung der Kosten soll laut Entwurf auf sechs Jahre verlängert werden.

Erwerbslosen-, Juristen und Sozialverbände kritisieren den Entwurf scharf. Vor allem Frauen, Hartz-IV-Empfänger und prekär Beschäftigte wären durch die Reform stark benachteiligt. "Gerade für Hartz-IV-Empfänger gelten fast alle Jobs als zumutbar. Das neue Gesetz würde es ihnen deutlich erschweren, gegen die zunehmenden Sanktionen der Jobcenter juristisch vorzugehen und sich einen Anwalt zu nehmen", erklärte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi. Statt die Gesetzgebungen zu reformieren, soll nunmehr der Klageweg deutlich erschwert werden, um die steigende Klagewelle zu minimieren.

"Die Absenkung des Schwellenwertes für den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe um nahezu 100 Euro und die Verkomplizierung von Verfahren betrifft vor allem die Erwerbstätigen mit Niedriglöhnen und auch solche, die ihren Lohn durch Arbeitslosengeld II aufstocken müssen", berichtet der Bereichsleiter für Arbeitsmarkt- und Erwerbslosenpolitik im verdi-Bundesvorstand Bernhard Jirku gegenüber „Telepolis". Der Niedriglohnsektor wird in Deutschland immer größer. Daher sind zunehmend Mini-Jobber, Schein-Selbstständige, Zeitarbeitsnehmer und Zeitvertragsarbeitsnehmer von den Neuregelungen betroffen. „Es trifft auch Familien, die auf den Kindergeldzuschlag angewiesen sind, und zahlreiche Kinder, deren Eltern mittlere Einkommen haben".

Der Bundestag ist aufgefordert, die momentan gültige Version der Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene und Einkommensschwache NICHT anzutasten.

Quelle der Hauptinformation: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-sollen-nicht-mehr-klagen-9001269.php

MITZEICHNEN:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.mitzeichnen.html

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 27.01.2013 15:49.

khaos
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Re: Aktuelle Petitionen

von khaos am 27.01.2013 21:05

Verteidige Dein Netz

Der Bundestag berät demnächst über ein Leistungsschutzrecht. Dieses soll Verlagen gegenüber Suchmaschinen und anderen Diensten das Recht geben, Suchergebnisse für Presseartikel zu verbieten oder von einer Zahlung abhängig zu machen.


http://www.google.de/campaigns/deinnetz/

<insert intelligent message here>

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Geheimer_Rat

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Re: Aktuelle Petitionen

von Geheimer_Rat am 28.01.2013 02:18

Klar, die Printmedien fürchten um ihre Pfründe. Die haben eine ganz dicke Lobby und selbstverständlich verfügen sie über die notwendigen Kontakte, um die Sache so zu drehen, dass jede kleine Recherche in Zukunft Geld kosten möge. Was zahlen wir bereits pauschal für das Netz ? Provider, Strom etc. Doch warum bezahlen wir, wenn jeder etwas beiträgt ? Es gibt jede Menge Netzplattformen die informieren schneller, besser und oft authentischer als die Nachrichtenblätter, die ja jetzt auch massiv ins Netz drängen. Oft verlangen sie, wenn man die Zeitung als Papier-Abo hat, für den Netzabruf nochmals Geld. Das ist schlicht Abzocke. Natürlich kostet die Papierausgabe einer Zeitung Geld und gute Online-Angebote auch. Doch mal ehrlich: Die Qualität von kostenlosen Onlineangeboten ist oft besser, als die geschliffene Authentizität von einigen Printmedien. Viele Tageszeitungen verbreiten Einheitsbrei mit genau bemessenen Grenzen, was sein darf und was nicht. Das bestimmen in Deutschland ganz wenige Menschen, wo diese Grenzen verlaufen. Im Netz gibt es dagen nur die Selbstkontrolle der Masse und natürlich auch gesetzliche Vorgaben (doch: weltweit ???). Ich meine, wir müssen nicht "Dein Netz" verteidigen, wir müssen uns vielmehr wie Wasser verhalten. Da dürfen ruhig noch ein paar Papierschiffchen oben drauf schwimmen. Wenn sie gut gebaut sind, dann hat man noch eine Weile Freude daran. Nur wenn die Macher dieser Schiffe, nun auch auf's Netz setzen, dann sollen sie gefälligst nicht den Bundestag um Geld angehen, sondern ihre Machtverhältnisse den Machtverhältnissen eines www anpassen. Nun ja, der FDP wird schon wieder etwas einfallen, wie die Großprintmedien in D zu sanieren sind.  

Ein bischen dumm darf man sein. Ein bischen frech darf man sein.
Nur beides zusammen, möglichst nie.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.01.2013 02:24.

weirdo
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Re: Aktuelle Petitionen

von weirdo am 28.01.2013 15:32

Recht auf pestizidfreies Leben

Kein Bundesland konnte dem Umweltbund (umweltbund.de/pestizidfrei_leben.htm) eine Region ohne den Einsatz von Pestiziden benennen. Noch nicht einmal für die Kurregionen. Es besteht somit für keinen Bürger eine Wahlfreiheit zu Pestizidfreies oder 'Bio' Leben.

Begründung: Pestizide machen aber krank, deshalb fordern wir die zuständigen Minister auf, zum Schutz der Bevölkerung das Recht auf pestizidfreie Wohnorte zu gewähren, der Schutzradius müsste sich an der EU-Bio-Bienenverordnung von ca. 3 km Radius orientieren.

  https://www.openpetition.de/petition/online/recht-auf-pestizidfreies-leben


Hilfe für die Honigbiene - Nein zum Bienensterben

Lautlos sterben weltweit Milliarden von Bienen und unsere gesamte Nahrungskette ist in Gefahr. Doch ein weltweites Verbot einer bestimmten Gruppe von Pestiziden könnte die Bienen vor dem Aussterben retten.

Neonicotinoide sind eine Wirkstoffgruppe, die zur Bekämpfung von Schadinsekten eingesetzt werden. Wenn Pflanzen mit diesen Präparaten behandelt werden, kann die Honigbiene über Nektar und Pollen deren Rückstände aufnehmen. Die Schadstoffe wirken wie ein Nervengift und stören den Orientierungssinn der Insekten, so dass Arbeiterinnen nicht wieder zurück in den Bienenstock finden. Die erhöhte Sterblichkeit könnte nach Berechnungen der französischen Forscher zu einem Zusammenbruch des ganzen Volkes führen.

Ein Verbot dieses Gifts in vier europäischen Ländern führte zu einer Erholung einzelner Bienenvölker. Doch mächtige Chemiekonzerne betreiben aufwändige Lobbyarbeit, damit der Verkauf dieser Gifte weiterhin erlaubt bleibt. Ein weltweiter Aufruf für ein Verbot dieser tödlichen Pestizide in den USA und der EU, wo eine grosse Debatte läuft, würde jetzt grosse Auswirkungen auf den Rest der Welt haben.

Begründung: Die Meldungen klingen alarmierend. Bis zu 70 Prozent der Bienenbestände der Schweiz haben den vergangenen Winter nicht überlebt. Und auch bei uns sind die Zahlen der Bienenverluste alamierend. Wissenschaftler nennen das Phänomen Colony Collapse Disorder (CCD). Wenn es so weitergeht, dann haben wir bald ein Ernährungsproblem und explodierende Preise für Lebensmittel!

  https://www.openpetition.de/petition/online/hilfe-fuer-die-honigbiene-nein-zum-bienensterben
 

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.01.2013 15:43.

Ozymandias

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Re: Aktuelle Petitionen

von Ozymandias am 31.01.2013 17:24

Abschaffung der GEZ.

Von: Patrick Samborski (Partei der Vernunft) aus München

An: Deutscher BundestagPetitionsausschuss in Deutschland Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zwangsfinanzierung der öffentlich rechtlichen Medienanstalten beendet wird.

Begründung: Ab 2013 wird jeder Haushalt gezwungen eine Rundfunkabgabe zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob man öffentlich rechtliches Programm bezieht oder überhaupt ein Empfangsgerät besitzt. Dies gleicht einer Steuer, die nach dem Grundgesetz aus guten Gründen verboten ist. Jeder Mensch hat das natürliche Recht nicht gezwungen zu werden Firmen und Unternehmen zu finanzieren. Dieses Grundprinzip individueller Freiheit wird durch die GEZ zerstört und findet ab 2013 seinen traurigen Höhepunkt. Eine große Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist dringend notwendig. Öffentlich rechtliche Sender müssen sich nach dem Pay-TV Prinzip oder durch Werbeeinnahmen finanzieren. Alles andere ist unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen bürgerliche Freiheitsrechte.

Im Namen aller Unterzeichner.

70.948 Personen haben unterschrieben.

  https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-gez-keine-zwangsfinanzierung-von-medienkonzernen

Ab 2013 wird jeder Haushalt per Gesetz dazu gezwunden, die GEZ. Grundgebühr zu entrichten, völlig losgelöst davon ob ein Rundfunkgerät im Haushalt existiert oder nicht, völlig losgelöst davon, ob der Haushalt das Angebot der öffentlich rechtlichen Sender nutzt oder nicht!

Die Bereitstellung, das Angebot allein reicht nicht aus eine Gebühr zu kassieren - wenn die Leistung nicht abgerufen wird bzw. das Angebot nicht genutzt wird. Der Supermarkt an der Ecke erhält schließlich auch keine Gebühren für die Bereitstellung und das Angebot seiner Waren! Das ist wie eine "Steuer" auf private Haushalte/Wohnungen, die staatlich (per Gesetzt) eingetrieben wird, jedoch für einen rein kommerziellen Zweck.

Diese Petition ist wichtig, weil dieses Gesetz das Recht auf freie Meinung (gegen das Angebot der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten) mißachtet und alle Bürger dieses Landes damit entmündigt!

10,676 Personen haben unterschrieben.


  http://www.avaaz.org/de/petition/Abschaffung der GEZ Gebuhrenzentrale fur offentlich rechtlichen Rundfunk

Aus den unter Unterschriftenaktion - Begründung genannten Gründen fordern wir:

Die Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags ab 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln. Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.

Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.

Diese Reform hätte als zusätzliche Konsequenz die Auflösung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zur Folge. Unterstützen Sie diese Forderungen und helfen Sie mit Ihrer Stimme, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren.

  http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 31.01.2013 17:44.

Geheimer_Rat

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Re: Aktuelle Petitionen

von Geheimer_Rat am 01.02.2013 01:22

Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.

Dies birgt natürlich noch ganz andere Gefahren. Wenn die GEZ die Pest ist, dann wäre dies die Cholera. Die Forderung, dass es wenigstens oder nur "ein" kostenloses Fernseh- Rundfunkprogramm geben solle, ist deshalb nur wenig lobenswert. Es ist, gedacht, doch nur kurz gesprungen. Es sollte schon eine Vielfalt von Programmen zur selben Zeit geben, die weitgehend kostenfrei für den Bürger zu erreichen sind. Im Moment sieht es so aus, als ob nur dieses Konzept eine vernünftige Lösung anbietet. Klar ist, dass die GEZ das Programm nicht besser macht. Wahnsinnig viel Werbung trägt da auch nichts bei. Der Wettbewerb mit Rahmenvorgaben, wäre schon ein Schritt in die richtige Richtung. Letztlich baut sich der öffentlich rechtliche Rundfunk auch um Rahmenvorgaben auf. Letztlich entscheidend ist, wer das "Sagen" hat und wieviel davon. Da ist mal genauer hinzuschauen, als pauschal die Werbung als Heilsbringer und Lösung aller Probleme einzusetzen.   

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Ozymandias

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Re: Aktuelle Petitionen

von Ozymandias am 01.02.2013 18:18

@Geheimer_Rat
Das Pay-TV Prinzip wäre da gerechter.
Wer Volksmusik, Talk-Shows und Sport sehen oder hören will soll auch dafür bezahlen und nicht alle so wie z.B. bei Sky.
Bildung und Nachrichten müßten im Gegenzug kostenlos zugänglich sein, das wäre gerecht.
Und zur Werbung sage ich nur "Schleichwerbung" siehe Gottschalk, Beckmann und Co. und Sport.

ARD und ZDF haben gemeinsam 22 Programme, die täglich 24 Stunden senden. Neben Erstem und Zweitem gibt es neun dritte Programme sowie 3sat, Arte, Phoenix, Bayern Alpha und den Kinderkanal. Dazu die Digitalkanäle EinsPlus, EinsFestival, tagesschau24, ZDFneo, ZDFinfo und ZDFkultur. Die Öffentlich-Rechtlichen rechtfertigen dieses umfassende Angebot mit der Vielfalt, die ja auch im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben ist.

In der Realität ist dieses Argument aber schwierig zu halten: In den dritten Programmen laufen wöchentlich alte „Tatort“- Episoden. Auch andere Spielfilme werden im Wochenrhythmus zwischen den Dritten umhergereicht. In einigen Digitalkanälen laufen zu 80 Prozent Wiederholungen. Hinzu kommt, dass mit dem Saarland oder Bremen Mini-Bundesländern ein Vollprogramm mit Organisationsapparat unterhalten, der hohe Kosten verschlingt.

Danach veranschlagt die ARD allein für Sportrechte in diesem Zeitraum 1,2 Milliarden Euro. Für die Übertragung der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien bezahlen ARD und ZDF 210 Millionen Euro. Hinzu kämen Produktionskosten von 30 Millionen Euro. Für die Fußball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich wollen ARD und ZDF laut interner Finanzplanung 160 Millionen Euro ausgeben. Die Produktion soll zusätzlich 20,5 Millionen Euro kosten. Für die Übertragungsrechte der Olympischen Winterspiele im russischen Sotschi 2014 kalkulieren ARD und ZDF mit 50,12 Millionen Euro. Die Rechte für die Sommerspiele in Rio de Janeiro werden nach den „Bild" vorliegenden Finanzplänen mit 80 Millionen Euro veranschlagt.

Gerechter wäre da die oftmals erwähnte Grundverschlüsselung, die die öffentlich-rechtlichen Sender in Pay-TV-Kanäle verwandeln würde. Zwar wäre auf diesem Wege ein freier Zugang zu unabhängigen Informationen nicht mehr möglich, es könnte aber jeder Bürger für sich entscheiden, ob ihm dieser qualitative Mehrwert einen monatlichen Obolus wert ist. Zudem wird angezweifelt, ob die viel gerühmte Unabhängigkeit der Sender momentan tatsächlich gegeben ist.

So müsste ein wirklich unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk gänzlich frei sein von politischen Einflüssen und vor allem auch komplett ohne jede Werbung auskommen, was zum Beispiel Kulturstaatsminister Bernd Neumann erst kürzlich einforderte. Anders ließe sich dem Zuschauer auch nicht glaubhaft vermitteln, warum er für ein von diversen Seiten gesteuertes Programm dermaßen viel Geld bezahlen muss.
Quelle und mehr: http://www.focus.de


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Ozymandias

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Re: Aktuelle Petitionen

von Ozymandias am 05.12.2013 13:58

Petition 46483

Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013

 

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Begründung

Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.html



Info!!!

Die Sanktion bei Weigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung (§31 Abs. 1 Satz 1 lit. A) SGB I a. F. ist seit zwei Jahren nicht mehr geltendes Recht und und kann dementsprechend keinen Verstoß gegen die grundgesetzliche geschützte Vertragsfreiheit bedingen.

Sanktionen nach §31 SGB II sind verfassungswidrig. BVerfG vom 9.2.2010
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvL 1/09 -
- 1 BvL 3/09 -
- 1 BvL 4/09 -

Anfechtbar wird eine Engliederungsvereinbarung, wenn man bspw. androht, dass es sonst zu Sanktionen kommt (§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung)
Sanktionen dürfen nicht verhängt werden, wenn die Eingleiderungsvereinbarung per Verwaltungsgericht erlassen wurde (Hessisches Landessozialgericht Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007)

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