Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
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Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von weirdo am 17.08.2012 10:38Quelle: http://www.taz.de/!99382
Reservisten der Bundeswehr sollen die Polizei zur Aufstandsbekämpfung unterstützen dürfen. Eine erste Einheit ist nun in Bremen im Dienst.
von Kai Von Appen
HAMBURG taz | Die Sicherheitsbehörden können in prekären Situationen künftig auf militärische Unterstützung zurückgreifen, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichend erscheinen. Aktuell stellt die Bundeswehr neue Einheiten im Rahmen des sogenannten Heimatschutzes auf. Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr) bestehen ausschließlich aus Reservisten der Bundeswehr. „In Bremen hat die Kompanie schon im Juni ihren Dienst aufgenommen", bestätigt Oberstleutnant Uwe Roth vom Bundesverteidigungsministerium.
Zum sogenannten Aufstellungsappell in der Scharnhorst-Kaserne war eigens Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) an die Weser gereist. In Bremen sei die Vorbereitung schon so weit vorangeschritten gewesen, dass die Einheit einsetzbar sei, sagt Roth. „An den anderen Orten werden die meisten Kompanien erst 2013 in Dienst gestellt."
Die RSUKr-Einheiten werden insgesamt aus 2.700 Mann in 27 Kompanien bestehen, die den in den sechzehn Bundesländern vorhandenen Landeskommandos der Streitkräfte unterstellt sind. Offiziell ist die vorrangige Aufgabe, „die aktive Truppe" im Rahmen des Heimatschutzes zu unterstützen.
Verstanden wird darunter ein Bündel von Maßnahmen wie die „Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit des deutschen Luft- und Seeraums" sowie die „Absicherung militärischer Anlagen im Inland" ebenso wie beim „Inneren Notstand" nach der Definition der Notstandsgesetze, wenn „Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung" bestehe.
Beim „Inneren Notstand" bedarf es jedoch des Einsatzbefehls der Bundesregierung auf der Basis einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages, schreibt der Bremer Rechtsanwalt, Publizist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, in seinem Aufsatz „Neue Sicherheitsarchitektur für den alltägliche Ausnahmezustand?".
Möglich ist jedoch der Einsatz der RSUKr-Einheiten in Rahmen der „Amtshilfe" zur Unterstützung der Polizei beim „Schutz ziviler Objekte", „zum Schutz kritischer Infrastruktur" und bei der „Bekämpfung organisierter und militärischer bewaffneter Aufständischer" oder „widerstrebender" Bevölkerungsteile. „Hier haben wir bereits ein Element der militärischen Aufstandsbekämpfung als Unterstützungshilfe für die Polizei", sagt Gössner.
Nach einer Generalklausel der Europäischen Union könnte der Amtshilfe-Einsatz auch beim politischen Generalstreik gegen Versorgungseinrichtungen, gewaltsamen Massenprotesten, sozialen Unruhen sowie Aktionen des zivilen Ungehorsam durch Streiks und/oder Straßenblockaden im Transport- und Energie- oder Gesundheitswesen möglich sein. Mit dieser Ausrichtung böten die neu aufgestellten RSUKr „allen interessierten und geeigneten Reservisten Chancen des Engagements", wirbt die Bundeswehr.
Was mit der zivil-militärischen Zusammenarbeit gemeint sein kann, haben die Protestler gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm erfahren müssen, wo sich die Region im Ausnahmezustand befand. Damals waren 2.500 Bundeswehrsoldaten, Tornados, Awacs-Aufklärungsflugzeuge und Fuchs-Spürpanzer zur Aufklärung und Abschreckung über oder in der Nähe der Camps im Einsatz. Marineboote und -schiffe sicherten den Tagungsort seewärts ab.
Die RSUKr-Einheit für Hamburg wird erst im Frühjahr 2013 einsatzbereit sein. Das bestätigt auch Oberstleutnant Roth vom Verteidigungsministerium. Sie wird nach taz-Information 150 Reservisten umfassen, die von Reserve-Offizieren der Landesgruppe Hamburg des Verbandes der Reservisten ausgesucht werden. Die Leute würden zurzeit „speziell gedrillt", berichtet ein Insider: „Die sind heiß drauf."
Die innenpolitische Sprecherin der Hamburger Linkspartei, Christiane Schneider, hält die Entwicklung mit dem Aufbau der RSUKr-Einheit Hamburg für gefährlich. Schon jetzt seien Bundeswehr-Reservisten in die Strukturen des Katastrophenschutzes integriert. „Darüber kann man ja noch streiten", sagt Schneider der taz, „aber eine militärische Unterstützung der Polizei lehnen wir kategorisch ab."
Weitere Quelle:
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/wehrpflicht-durch-die-hintertuer-1.2547326
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Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von Szaryk am 18.08.2012 05:43Und wieder mal ein gutes Beispiel für die Macht bzw. verdrehung der Tatsachen durch die Medien bzw. einzelne Redakteure.
Von polizeilichen Mitteln wird bei RSUKr überhaupt nicht gesprochen und ist auch nicht vorgesehen.
6. Welchen Auftrag haben die RSUKr?
Die RSUKr leisten einen wichtigen Beitrag zum militärischen Anteil der gesamtgesellschaftlichen
Aufgabe Heimatschutz. Ihr originärer Auftrag ist die Verstärkung
der aktiven Truppe im Wach- und Sicherungsdienst militärischer Anlagen/
Infrastruktur. Darüber hinaus können sie subsidiäre Aufgaben im Rahmen
der Katastrophenhilfe übernehmen. Der Einsatz für sonstige Unterstützungsmaßnahmen
ist ebenso möglich. Sie sollen auch als Mittler zwischen der
Bundeswehr und der zivilen Gesellschaft wirken.
7. Was bedeutet „Wach- und Sicherungsaufgaben"?
Wach- und Sicherungsaufgaben nehmen die RSUKr wahr, wenn eine Erhöhung
der Gefährdungsstufe in Deutschland eine Verstärkung aktiver Kräfte erforderlich
macht. RSUKr sollen in diesem Fall ausschließlich militärische Liegenschaften
und militärisch genutzte Objekte bewachen bzw. – im Ausnahmefall
– drohende Eindringversuche verhindern. Voraussetzung für solche Einsätze
sind eine abgeschlossene allgemeine Wachausbildung und eine Einweisung
in das zu bewachende/zu sichernde Objekt.
8. Wie definieren sich „sonstige Unterstützungsmaßnahmen"?
Unter sonstige Unterstützungsmaßnahmen fallen alle Einsätze zur Verstärkung
aktiver Kräfte bei besonderen Projekten der Streitkräfte oder bei besonderen
Großvorhaben. Solche Projekte oder Vorhaben können allein im Interesse der
Streitkräfte liegen, z.B. Durchführung von Reservistenmeisterschaften, oder
aber der Unterstützung ziviler Vorhaben dienen, z.B. der Münchner Sicherheitskonferenz
in den RSUKr beordert werden?
Ja, Ungediente erhalten außerhalb der RSUKr eine lehrgangsgebundene
militärische Basis- und entsprechende Laufbahnausbildung.
Vom Luft und Seeraum wird bei RSUKr überhaupt nicht gesprochen, diese Aussage ist frei erfunden.
Und hier haben wir die Quelle der Spinnerei!
Der Reporter vermischt den Aufsatz des Herrn Gössner mit seinem Text über den Besuch des BMdV in Bremen.
Wie es ihm passt setzt er geschickt Sätze und ganze Passagen aus dem Aufsatz zusammen und verbindet sie mit den geplanten RSUKr Einheiten. Worüber der Aufsatz handelte und in welchem Zusammenhang er mit was steht ist für uns jetzt nicht ersichtlich, jedenfalls nicht über RSUKr.
Wer wirklich etwas über RSUKr erfahren möchte liest besser erst hier:
https://www.reservistenverband.de/custom/download/Downloads_2012/120618_FragenUndAntworten_zu_RSUKr-Engagement_Streitkraeftebasis.pdf
Und etwas über den Minister bzw. die Veranstaltung in Bremen.
http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?d=1339944544&menu=0240&newsid=13805
Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von weirdo am 19.08.2012 00:36"Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen." (Grundgesetz, Artikel 87a)
Dokumente dazu:
http://www.ndr.de/suche10.html?query=reservistenkonzeption
- Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO,
- internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus,
- Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen Si-cherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (EU),
- Beiträge zum Heimatschutz, d.h. Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand,
- Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland,
- Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner Verteidigungsdiplomatie und
- humanitäre Hilfe im Ausland.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heimatschutzbataillon
http://de.wikipedia.org/wiki/Innerer_Notstand
http://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsverfassung
Die Pressemitteilung des BVerfG von gestern, 17. August 2012:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html (Beschluss vom 3. Juli 2012)
Insbesondere stellt nicht eine Gefahrensituation, die ein Land mittels seiner Polizei nicht zu beherrschen imstande ist, allein schon aus diesem Grund einen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG dar.
Die Voraussetzungen des besonders schweren Unglücksfalls gemäß Art. 35 Abs. 2 und 3 GG bestimmen sich in Abgrenzung zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Einsatz der Streitkräfte im inneren Notstand. Auf der Grundlage von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG können Streitkräfte daher nur in Ausnahmesituationen eingesetzt werden, die nicht von der in Art. 87a Abs. 4 GG geregelten Art sind.
So stellen namentlich Gefahren für Menschen und Sachen, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, keinen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 GG dar.
Denn nach Art. 87a Abs. 4 Satz 1 GG dürfen selbst zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer Streitkräfte auch dann, wenn das betreffende Land zur Bekämpfung der Gefahr nicht bereit oder in der Lage ist, nur unter der Voraussetzung eingesetzt werden, dass Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht.
Tja, dann hoffe ich mal, dass sich "sonstige Unterstützungsmaßnahmen" wie in Heiligendamm nicht wiederholen... ;)
Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit spezifisch militärischen Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) wie in Fällen des überregionalen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG) Katastrophennotstandes aus. Mit seiner Antwort auf die zweite Vorlagefrage würdigt das Plenum weder hinreichend den Wortlaut der einschlägigen Verfassungsnormen unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte noch erfolgt eine systematische Auslegung mit Blick auf die Einheit der Verfassung als „vornehmstes Interpretationsprinzip". Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungsänderung.
1. Auch und gerade seitdem nach der Notstandsgesetzgebung anders als vor 1968 der Einsatz des Militärs im Inneren nicht mehr schlechthin unzulässig ist, bleibt strenge Restriktion geboten. Es ist sicherzustellen, dass die Streitkräfte niemals als innenpolitisches Machtinstrument eingesetzt werden. Abgesehen von dem extremen Ausnahmefall des Staatsnotstandes, in dem nur zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer als letztes Mittel auch Kampfeinsätze der Streitkräfte im Inland zulässig sind (Art. 87a Abs. 4 GG), bleibt die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit allein Aufgabe der Polizei. Ihre Funktion ist die der Gefahrenabwehr und nur über hierfür geeignete und erforderliche Waffen darf die Polizei verfügen; hingegen sind Kampfeinsätze der Streitkräfte auf die Vernichtung des Gegners gerichtet, was spezifisch militärische Bewaffnung notwendig macht. Mit dieser strikten Trennung zieht unsere Verfassung aus historischen Erfahrungen die gebotenen Konsequenzen und macht den grundsätzlichen Ausschluss der Streitkräfte von bewaffneten Einsätzen im Inland zu einem fundamentalen Prinzip des Staatswesens. Wer hieran etwas ändern will, muss die zu einer Verfassungsänderung erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten für sich gewinnen, was Anfang 2009 nicht gelungen ist. Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, hier korrigierend einzugreifen.
2. Dass ein Einsatz der Streitkräfte mit militärischer Bewaffnung in beiden Fällen des Katastrophennotstandes von Verfassungs wegen untersagt ist, lässt sich mit einer historischen Verfassungsinterpretation, vor allem aber mit einer systematischen Auslegung des Grundgesetzes begründen. Entgegen der Auffassung des Plenums hat der Rechtsausschuss des Bundestages im Rahmen der Notstandsgesetzgebung im Jahr 1968 eine klare Entscheidung getroffen und in seinem damaligen Bericht, der Grundlage für den Gesetzgebungsbeschluss des Bundestages zur Verfassungsänderung war, unmissverständlich vorgeschlagen, den Einsatz militärisch bewaffneter Streitkräfte auf den Staatsnotstand als eine besonders gefährdende Situation des inneren Notstandes (Art. 87a Abs. 4 GG) zu beschränken. Zudem lässt das Plenum völlig außer Acht, dass zur Zeit der Notstandsgesetzgebung eine weitergehende Zulassung des Einsatzes militärisch bewaffneter Einheiten der Streitkräfte im Inneren politisch nicht durchsetzbar gewesen wäre. Im Einklang damit steht die Systematik, die das Grundgesetz mit der Implementierung der „Notstandsverfassung" erfahren hat. Die strikte Trennung der Regelung des Katastrophennotstandes einerseits von der des inneren Notstandes andererseits belegt, dass diese beiden Fälle des Streitkräfteeinsatzes im Inneren völlig unterschiedliche, sich nicht überschneidende Anwendungsbereiche haben und deshalb nicht durch die Zulassung spezifisch militärischer Bewaffnung auch in Fällen des Katastrophennotstandes vermengt werden dürfen. Zudem lässt auch der Umstand, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber mit der Bundesregierung einem Kollegialorgan die Zuständigkeit für die Einsatzentscheidung zuweist, nur den Schluss zu, dass er von vornherein den Einsatz spezifisch militärischer Waffen im Katastrophennotstand nicht für erforderlich hielt und damit auch nicht legitimieren wollte. Denn Gefährdungslagen, denen effektiv nur mit dem Einsatz solcher Waffen mit Vernichtungskraft begegnet werden kann, sind dadurch gekennzeichnet, dass ihrer Beseitigung jede zeitliche Verzögerung abträglich ist. Daher wäre die Betrauung eines in der Entscheidungsfindung vergleichsweise schwerfälligen Kollegialorgans mit der Initiativbefugnis zum Einschreiten gerade auch mit Blick auf die vom verfassungsändernden Gesetzgeber angestrebte „wirksame Bekämpfung" dysfunktional.
3. Der Plenarbeschluss kann mit den von ihm entwickelten Kriterien eine Umgehung der engen Voraussetzungen des inneren Notstandes nach Art. 87a Abs. 4 GG durch die weniger strengen Voraussetzungen des Katastrophennotstandes nicht verhindern. Der Versuch der weiteren Eingrenzung des bewaffneten Streitkräfteeinsatzes durch das Erfordernis eines „unmittelbar bevorstehenden" Schadenseintritts „von katastrophischen Dimensionen" wird der nötigen Klarheit und Berechenbarkeit nicht gerecht. Es handelt sich um gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der täglichen Anwendungspraxis - etwa bei regierungskritischen Großdemonstrationen - viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn nicht gar voreilige Prognosen lassen. Das ist jedenfalls bei Inlandseinsätzen militärisch bewaffneter Streitkräfte nicht hinnehmbar. Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.
4. Im Übrigen bietet der durch den Plenarbeschluss nun erweiterte Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Inneren für den Schutz der Bevölkerung namentlich vor terroristischen Angriffen keine messbaren Vorteile. Zwar mag es danach nunmehr zulässig sein, dass Kampfflugzeuge unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 LuftSiG „Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben". Die erfolgreiche Gefahrenabwehr durch solche Maßnahmen wird allerdings insbesondere in „Renegade"-Fällen deshalb wenig wahrscheinlich sein, weil der Abschuss von Flugzeugen, in denen sich Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden, mit dem Grundrecht auf Leben in Verbindung mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar ist und unzulässig bleibt. Es kommt hinzu, dass - auch nach der Auffassung des Plenums - ohne Verfassungsänderung allein die Bundesregierung nach Maßgabe des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG über den Einsatz militärischer Waffen gegen Luftfahrzeuge befinden kann, was angesichts des vergleichsweise kleinen deutschen Luftraums kaum jemals zu einer rechtzeitigen Maßnahme führen wird. Soll danach der Rahmen, den das materielle Verfassungsrecht für eine effektive Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum lässt, genutzt werden, so ist trotz der nun erweiterten Zulässigkeit von Kampfeinsätzen eine Verfassungsänderung gleichwohl unvermeidlich.
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Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von SirHighend am 19.08.2012 11:37richtig interessant wirds, wenn die 82 millionen hohlspitzgeschosse für die rsukr bestellen
Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von Szaryk am 19.08.2012 22:49Guter Witz @SirHighend
Aber mal Klartext:
ist in einem alleräußersten Notfall vorstellbar und dann auch Rechtmäßig, wenn alle Artikel berücksichtigt werden.
Das ist ein Punkt über die Streitkräfte.
Ein völlig anderer Punkt sind aber RSUKr Einheiten.
Das sind Reserveeinheiten die aus Reservisten aber auch ungedienten bestehen können.
Wer unbedingt eine Beorderung möchte der meldet sich dort hin.
Beorderung heißt für den Einzelnen dann, er hat den Dienst und das Leben mit seinen Kameraden nicht aufgegeben, er ...trauert eigentlich "den alten Zeiten" nach. Er möchte aktiv und in Uniform irgendetwas machen, da bietet sich die "Deichbautruppe" SURKr an.
Da ich selbst Reservist bin und recht guten Einblick in die Geschehnisse habe weiß ich das gerade die RSUKr Bremen eigentlich vorher schon bestanden hat aber Inoffiziell.
Da haben sich einige Reservisten zusammengeschlossen und ihre Mitarbeit dem DRK, THW, DLRG, Deichschutz, dem Land und dem Bund angeboten. Irgendwann wurden sie dann zu irgendwelchen Übungen die von THW und Feuerwehr veranstaltet wurden eingeladen und haben sich "Etabliert".
Fast die gesammte Truppe hat sich nun zum RSUKr gemeldet und ist deshalb als erste Einsatzbereit, wohingegen alle anderen erst 2013 mit der "Dienstbereit"-Meldung hoffen.
Der Sinn der RSUKr ist mit einfachen worten leicht erklärt.
Die Bundeswehr ist an sich am Ende ihrer Kräfte durch ihre Auslandseinsätze und Etatkürzungen. Die meisten Einheiten sind unter Sollstärke. In vielen Kasernen und Liegenschaften wird die Bewachung der Objekte von Privatfirmen durchgeführt weil dafür einfach keine Soldaten mehr zur Verfügung stehen. Dazu kommt die Aussetzung der Wehrpflicht und damit ein rückgang des Nachwuchses.
Von den Freiwilligdienenden ist ein großteil nur einige Wochen da dann geben sie auf und kündigen wieder.
Selbst eine Aktion wie die Hilfe beim Oder-Hochwasser damals wäre heute sehr schwer zu bewerkstelligen.
Eine mittlere Katastrophe wird die Bundeswehr wohl meistern aber zwei gelichzeitig bringen sie an den Rand des Zusammenbruches oder sogar darüber!
In der Datei befindet sich auch eine "Besoldungstabelle" die zeigt das da Peanuts im Vergleich zu aktiven Soldaten gezahlt werden.
Mit der RSUKr schafft sich der BMdVg eine kleine billige Hilfstruppe.
In dem Artikel der TAZ wird der Eindruck erweckt da würden Einheiten ausgebildet die zur Kampfkraftsteigerung der Bundeswehr dienen werden oder Spezialisten für die Auflösung von Demonstrationen oder Aufstandbekämpfung.
Das ist absolut FALSCH.
Es sind Frauen und Männer von nebenan die vor allem in Erster Hilfe, Wachschutz und Komunikation ( Funk ) nachgeschult oder weitergebildet werden, denn die meisten haben es schon irgendwann gelernt.
Das ist keine GSG 9 sondern meistens "alte Säcke" um die 50 Jahre die da mitmachen und zeigen wollen das sie einige "Junge" noch in die Tasche stecken können.
Unsere Politiker, zumindest einige, wissen genau das rein Rechtlich keiner von ihnen irgendwelche Machtbefugnisse hat oder Gesetze mitverabschieden dürfte.
Sie wissen das sie jederzeit als zum "Feindstaat" zugehörig deklariert werden können.
Sie haben ihre eigenen Gestze, auf die sie eingeschworen wurden, gebrochen indem deutsche Soldaten in Jugoslavien und Afghanistan Kampfhandlungen durchführen/durchführten oder diese aktiv unterstützen/unterstützten.
Sie haben panische Angst davor im Internationalen "Licht" für irgendetwas angeprangert zu werden.
Sie achten peinlichst genau darauf was sie mit der Bundeswehr tun, also welche Befehle und Befugnisse sie der Bundeswehr geben..
Die Sieger haben die Gesetze gemacht /gebiligt und die provisorische "Regierung" eingesetzt, sie können sie ganz schnell wieder absetzen!
Schon deshalb wird es keinen Bundeswehr, geschweige denn RSUKr, Einsatz gegen Zivilisten in Deutschland geben.
Nicht wie in der TAZ beschrieben.
Anders sieht es bei einem Gelöbniss oder sonstigen Veranstaltungen aus die von oder durch die Bundeswehr durchgeführt werden aber das war schon immer so und ist ein anderes Thema.
Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von MagicStick am 28.08.2012 20:24Haben die doch vor kurzem auch in Amerika eingeführt..zuerst in Südamerika jetzt auch in den USA...die haben was vor^^
Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von Warmonger am 24.09.2012 06:00Mal abgesehen von der recht miesen Ausruestung der Einheiten, deren Zuege fuer CRC ausgebildet wurden. Damit werden die keinen Volksaufstand niederschlagen koennen.
Mit revolutionaeren Grueßen,
Warmonger
Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von cads am 25.09.2012 14:09Bundeswehr soll Häuserkampf in deutschen Ballungsgebieten trainieren
Für 100 Millionen Euro lässt die Bundeswehr in der Altmark eine Stadt mit einem Elendsquartier bauen. Dort werden deutsche Soldaten auf künftige Kampfeinsätze in deutschen Unruhegebieten vorbereitet.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit entsteht in Sachsen-Anhalt von diesem Herbst an eine neue Stadt, die nur einem Ziel dient – dem Häuserkampf. Es wird das modernste Gefechtsübungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr. Der Ort wird benannt nach einer ehemaligen Waldarbeitersiedlung am Rande der Colbitz-Letzlinger Heide. Die geheime Bundeswehrstadt
bekommt auf 6,5 Quadratkilometern Stadtfläche eine Hochhaussiedlung, eine U-Bahn, einen Bahnhof, einen Flughafen, eine Autobahn, Straßen – und ein Elendsviertel. Es wird das größte Übungszentrum für die Bekämpfung von Aufständen in ganz Europa.
Proteste gegen den Bau sind nicht erlaubt. Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben alle Demonstrationen gegen das Bundeswehrübungszentrum in der Altmark verboten. Alle Versammlungen unter freiem Himmel im Umkreis des Geländes sind bis auf weiteres verboten, teilte eine Polizeisprecherin in Magdeburg mit. Lesen Sie, was dort hinter dem Stacheldraht im Hochsicherheitsbereich passieren wird.
Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von Warmonger am 25.09.2012 19:43Kopp kann man getrost in die Tonne kloppen.
Ansonsten ist klar wozu die Anlage dient. Sie soll die Soldaten auf die veraenderten Gefechtsbedingungen vorbereiten - die Verlagerung von offenen Feldschlachten zum Urban Warfare. Es gab und gibt auch noch weiterer solche Trainingsstaetten in Deutschland. Diese sind jedoch entweder marode, zu klein, veraltet und nur bedingt taugbar. Die Bundeswehr wird endlich erwachsen und zieht endlich die Konsequenzen der globalen gesellschaftlichen (Verschiebung der Bevoelkerung auf urbane Gebiete) und militaerischen Entwicklung, bravo. Selbst die Verteidigung ausgerichtete JGSDF trainiert sich in MOUT-Taktiken.
Mit taktischen Grueßen,
Warmonger.
Re: Bundeswehreinsatz im Inneren: Soldaten fürs aufsässige Volk
von weirdo am 14.02.2013 18:37[...] Das Papier der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der EU für Außen– und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, bezieht sich auf den Artikel 222 des Lissaboner Vertrages, um den es in der Vergangenheit schon viele Diskussionen und auch Streit gegeben hat. Die Institutionen der Europäischen Union sollen sich nach dem Vertragswerk im Falle eines Schadensereignisses gegenseitig mit den Mitgliedsstaaten Unterstützung leisten, um dieses Ereignis zu beseitigen oder die Folgen abzumildern. Dabei wird sowohl der Einsatz von Polizei, Geheimdiensten als auch dem Militär ausdrücklich mit eingeschlossen. [...]
http://www.novayo.de/politik/eu/00536-eu-solidaritatsklausel-eimarsch-bei-aufstand.html
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38500/1.html
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
Solidaritätsklausel (Art. 222): http://dejure.org/gesetze/AEUV/222.html
Alles Wissen ist vergeblich ohne die Arbeit, und alle Arbeit ist sinnlos ohne die Liebe. ♥ [Khalil Gibran]