Der ganz normale Wahnsinn
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Re: Der ganz normale Wahnsinn
von Ozymandias am 09.12.2010 22:10Ich habe es mit Firefox und DownThemAll in 20min. bei 780 Kb/s heruntergeladen. Der jdownloader geht auch. Bei beiden werden mehrere Verbindungen zu Server aufgebaut und die Datei schneller heruntergeladen.
Gruß
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Ozy
Das Leben ist ein langer Gang mit sehr vielen Türen, man braucht nur den richtigen Schlüssel.
Re: Der ganz normale Wahnsinn
von Ozymandias am 10.12.2010 22:48Udo Ulfkotte
Gerade erst haben wir mit Screenshots aus dem Internet belegen können, dass eine der angeblich vom WikiLeaks-Gründer »vergewaltigten« Frauen sich nach der angeblichen Tatnacht per Twitter für die romantische Nacht bedankte. Und nun kommt der nächste Knall – sie hatte zumindest in der Vergangenheit engste Kontakte zur CIA. Und sie hat mehrere Namen, unter denen sie arbeitet.
Die in Schweden lebende und angeblich von Julian Assange »vergewaltigte« Ana A. (Ana Ardin) hat lange Zeit auf Kuba gelebt. Dort wurde sie allerdings ausgewiesen. Denn Ana A.heißt auch Ana Bernardin. Und sie hat engste Kontakte zu der von der CIA finanzierten anti-kubanischen Organisation »Las Damas de Blanco« (»Frauen in Weiß«), für die sie in der Vergangenheit arbeitete und Berichte in der auch in Schweden erscheinenden (gegen Fidel Castro gerichteten) Zeitschrift Revista de Asignaturas Cubanas veröffentlicht hat. »Las damas de blanco« gehört zur Gruppe Union Liberal Cubana, die von Carlos Alberto Montaner geleitet wird, der trotz gegenteiliger Behauptungen in Wahrheit auf der Lohnliste amerikanischer Geheimdienste steht. Nicht nur die spanische Zeitung La Republica hat ausführlich über seine Verbindungen zur CIA berichtet. »Las damas de blanco« wurde allerdings in der Vergangenheit nachweislich auch von Luis Posada Carriles gefördert. Das abgebildete Dokument belegt, dass auch Carriles in der Vergangenheit für die CIA gearbeitet hat.
Das »Vergewaltigungsopfer« Ana Ardin alias Bernardin hat übrigens am 19. Januar 2010 im Internet eine Anleitung veröffentlicht, wie man einen Menschen am besten zerstört. Eine Modellanleitung für einen »Rachefeldzug«, die inzwischen aus dem Internet gelöscht wurde, doch hier findet man noch eine Google-Übersetzer-Kopie ins Englische...
Und Julian Assange hatte im August 2010 mitgeteilt, er sei davor gewarnt worden, dass er in eine Sexfalle gelockt werden sollte …
Nun muss man nur noch wissen, dass sich seit August 2010 immerhin drei (!) schwedische Staatsanwälte geweigert haben, gegen Julian Assange zu ermitteln, weil sie in den Behauptungen der Ana A. über deren angebliche Vergewaltigung nicht einmal ansatzweise eine Straftat erkennen konnten, da die Schilderungen der Dame mit der von den Staatsanwälten ermittelten Realität nicht übereinstimmten. Ana A. hat nämlich nach der angeblichen Vergewaltigung sogar noch eine Party für Assange ausgerichtet und Freunde dazu eingeladen. Inzwischen haben die Schweden eine Staatsanwältin gefunden, die bereit ist, politisch korrekt gegen Assange zu ermitteln. Allerdings ist Ana Ardin alias Bernardin nun nicht mehr zur Kooperation mit der schwedischen Staatsanwältin bereit. Sie hat Schweden verlassen und hält sich derzeit bei einer fundamentalistischen Gruppe in Israel auf.
Eine auf Rachefeldzüge spezialisierte und für eine von der CIA gesponserte anti-kubanische Organisation tätige Frau - Ana A. alias Ana B. - genießt nun weltweite Aufmerksamkeit. Man glaubt ihr. Und Julian Assange sitzt erst einmal für lange Zeit im Gefängnis. Ein Hinweis noch an deutsche "Qualitätsjournalisten", welche die Wahrheit herausfinden wollen: Auch das angebliche zweite "Vergewaltigungsopfer" - Sofia W. - hat engste Kontakte zu...? Raten Sie mal... Auch Sofia W. hatte den ersten drei ermittelnden schwedischen Staatsanwälten gesagt, dass ihr Geschlechtsverkehr mit Assange einvernehmlich stattgefunden habe. Die jetzt ermittelnde schwedische Staatsanwältin stellt allerdings darauf ab, dass der Geschlechtsverkehr mit Ana A. und Sofia W. ja nach deren Angaben ohne Kondom stattgefunden habe. Schweden ließ den WikiLeaks-Gründer also per Interpol festnehmen, weil er kein Kondom genommen hatte. Nein, das ist kein Scherz...
Übrigens wollten die beiden "Vergewaltigungsopfer" ursprünglich gar keine Strafanzeige wegen Vergewaltigung stellen...
Und gestatten Sie dem Autor dieses Beitrages noch eine bescheidene Frage, weil die Amerikaner Assange ja (unabhängig vom oben Geschilderten) wegen Geheimnisverrats anklagen wollen: Was hat Julian Assange mit der Veröffentlichung bei WikiLeaks eigentlich verbrochen, was nicht auch der Spiegel oder der Guardian mit der Weiterverbreitung der Veröffentlichungen von WikiLeaks ebenfalls gemacht haben? WikiLeaks gab (ebenso wie die Journalisten) doch nur das weiter, was an sie herangetragen wurde. Werden jetzt auch die Spiegel-Mitarbeiter und jene vom Londoner Guardian verhaftet und kriminalisiert? Merkwürdigerweise fordert das bislang niemand.
So wird denn immer klarer: Auch im Falle von WikiLeaks gibt es offenkundig einen Krieg im Dunkeln...
Quelle: http://info.kopp-verlag.de
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Re: Der ganz normale Wahnsinn
von B.Liebig am 11.12.2010 08:20Thx, da waren die Server wohl überlastet. Ich habe an jenem Abend noch abgebrochen und den Rest am nächsten Tag mit über 1800 kb/s in weniger als 2 Minuten gesaugt
Re: Der ganz normale Wahnsinn
von Ozymandias am 11.12.2010 23:54Dieser Link führt euch immer automatisch zu einer kompletten Wikileaks-Spiegelung.
So muss man sich nicht selbst durch die vielen möglichen Adressen klicken.
Der WikiLeaks-Finder
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Ozy
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Re: Der ganz normale Wahnsinn
von Ozymandias am 12.12.2010 00:03Nebenbei mal ein andrer Wahnsinn...
Europäische Einheit, damit Deutschland nicht zur Gefahr wird.
http://www.youtube.com/watch?v=ZUmUt_DN8k8
Klartext: Das ganze Projekt "Europäische Einheit" sei wegen Deutschland notwendig geworden. Es sei darum gegangen und gehe noch immer darum, "Deutschland einzubinden, damit es nicht zur Gefahr wird für andere".
Damit widerlegt Verheugen (unbewusst?) die seit zwanzig Jahren von den Mainstreammedien verbreitete Lüge, die Europäische Union und der Euro würden Deutschland angeblich nutzen. Denn wie der (international-)sozialistische Verheugen selbst erklärt, dient die EU dazu, Deutschland den Zahn zu ziehen, soll also als Behinderung fungieren, damit Deutschland politisch und wirtschaftlich ungefährlich bleibt.
Da es logisch nicht möglich ist, gleichzeitig jemanden zu behindern und ihm zu nutzen, muss die Schlussfolgerung lauten: Die EU ist nicht nur eine große Behinderung und ein großer Schaden für Deutschland, sondern wurde laut Verheugen sogar explizit zu diesem Zweck geschaffen.
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Re: Der ganz normale Wahnsinn
von Ozymandias am 13.12.2010 16:22Mit Transparenten, Plakaten und Sprechchören demonstrierten am Freitag in mehreren australischen Städten jeweils Hunderte Unterstützer der Internetplattform Wikileaks. Sie forderten die Regierung des Landes auf, sich für die Rechte des australischen Staatsbürgers Julian Assange einzusetzen. Die Proteste richteten sich auch gegen Ministerpräsidentin Julia Gillard, die dem Wikileaks-Chef vorgeworfen hatte, mit der Veröffentlichung von US-Geheimdepeschen »in grober Weise unverantwortlich« gehandelt zu haben.
Unterdessen berichteten australische Medien, daß eine der beiden schwedischen Zeuginnen gegen Assange Skandinavien verlassen hat. Der Nachrichten-Website Crikey.com zufolge hält sich Anna Ardin, die den inzwischen in London inhaftierten 39jährigen bei der Polizei in Stockholm wegen sexuellen Fehlverhaltens am schwersten belastet hatte, im palästinensischen Westjordanland auf, wo sie in einer christlichen Gruppe mitarbeite. Tatsächlich legen Ardins jüngste Beiträge auf ihrem Internetblog nahe, daß sie sich in der Nähe des palästinensischen Dorfes Yanoun befindet. Sie hat sich laut Crikey.com bereits vor Wochen geweigert, der schwedischen Polizei weiterhin bei deren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Assange zu helfen.
Die mangelnde Kooperationsbereitschaft von Ardin hat den Berichten zufolge nicht nur die Ausfertigung des von Schweden ausgestellten internationalen Haftbefehls verzögert, sondern erklärt auch, warum die britische Staatsanwaltschaft Assanges Verteidiger immer noch keine Beweise zur Rechtfertigung des Haftbefehls vorlegen kann. Dieses dürfte sich auch zukünftig als schwierig erweisen. Die schwedische Polizei ermittelt nämlich gegen den 39jährigen nicht wegen Vergewaltigung, wie fälschlicherweise berichtet, sondern wegen des Verstoßes gegen einen spezifisch schwedischen Gesetzesparagraphen: Demnach ist es verboten, ohne beiderseitiges Einverständnis beim Geschlechtsverkehr auf die Benutzung von Kondomen zu verzichten. Assange – so der ursprüngliche Vorwurf der beiden Frauen – habe sie jedoch übertölpelt. Aus Angst vor einer Infizierung mit dem HI-Virus waren sie zur Polizei gegangen und hatten Anzeige erstattet.
Da die AIDS-Tests negativ ausfielen, war die Untersuchung gegen Assange schließlich von der Stockholmer Polizei wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Erst einige Wochen später sei sie dann auf Betreiben eines Staatsanwaltes, wahrscheinlich mit der US-Botschaft im Hintergrund, wieder aufgenommen zu werden. Der Rest ist bekannt. Allerdings dürfte auf dieser Rechtsgrundlage eine Auslieferung von Assange an Schweden schwer durchsetzbar sein, da dessen Tat nach britischem Recht nicht strafbar ist.
Die USA hätten im übrigen bei einem an Großbritannien gestellten Auslieferungsantrag mit dem gleichen Problem zu tun. Offensichtlich wird versucht, dieses zu umgehen: So berichtete die New York Times (7.12.), daß das Justizministerium in Washington »kreativ« daran arbeitet, mit Hilfe eines juristischen Spionagekonstrukts den unbequemen Enthüller doch noch hinter Gitter zu bekommen.
Quelle: http://www.jungewelt.de
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Re: Der ganz normale Wahnsinn
von Ozymandias am 13.12.2010 16:35Thomas Frankenfeld
Panzer der "Faina" waren für Rebellen im Sudan bestimmt. Dokumente zeigen auch, wie die USA Druck auf Deutschland im Fall al-Masri ausübten.
Hamburg. Als somalische Piraten im September 2008 den ukrainischen Frachter "Faina" mit Waffengewalt im Golf von Aden aufbrachten, begann ein politisches Mysterienspiel, dessen Auslösung erst jetzt durch die Veröffentlichung diplomatischer US-Depeschen durch WikiLeaks zu erfolgen scheint.
Die Piraten hatten damals die übliche Beute an Bord des in Schweden gebauten 10 000-Tonnen-Motorschiffs vermutet - und staunten nicht schlecht, als sie 33 Kampfpanzer des sowjetischen Typs T-72 sowie 150 Granatwerfer, sechs Luftabwehrkanonen und jede Menge Munition fanden.
Nach Wochen des Feilschens wurden 3,2 Millionen Dollar Lösegeld gezahlt, die "Faina" kam Anfang Februar 2009 frei - und die Waffen wurden in Mombasa ausgeladen. "Das ist ein großer Verlust für uns", hatte Alfred Mutua, der Sprecher der kenianischen Regierung, nach der Aufbringung des Schiffs durch die Piraten geklagt. Die Regierungen der Ukraine und Kenias erklärten gleichlautend, es handle sich um eine Waffenlieferung für die kenianische Armee. Sie bestritten vehement Behauptungen der Piraten, die aufgrund von Frachtpapieren an Bord berichteten, die Lieferung sei für die Rebellenarmee im Südsudan bestimmt.
Doch wie nun aus diversen ehemals geheimen Depeschen des US-Außenministeriums in Washington hervorgeht, hatten die Piraten tatsächlich recht. Und nicht nur dies: Die brisante Fracht der "Faina" war nur eine von mehreren solchen Lieferungen. Unmittelbar zuvor waren bereits 67 T-72-Panzer im Südsudan angekommen. Dessen Rebellenarmee kämpft gegen das islamistische Regime in Khartum, das im Verdacht steht, zusammen mit arabischen Reitermilizen entsetzliche Massaker und Menschenrechtsverletzungen in der Region Darfur angerichtet zu haben. Eine militärische Einmischung in diesen Konflikt in Form von Waffenlieferungen für die Rebellen birgt das Risiko einer brandgefährlichen Eskalation.
Doch nicht nur die Ukraine und Kenia waren in die Aufrüstung der Rebellen verwickelt - auch die US-Regierung von Präsident George W. Bush war von den Rebellen und der kenianischen Regierung darüber bestens informiert. Aus Geheimdepeschen der US-Botschaft in Nairobi geht überdies hervor, dass die USA der Rebellenarmee SPLA Kommunikationsmittel lieferten und ihre Soldaten für den Kampf gegen den Norden trainierten. "Wir wussten es, wir wussten es!", rief Ghazi Salah al-Din al Atabani, Top-Berater von Sudans umstrittenem Präsident Omar Hassan al-Baschir nach einem Bericht der "New York Times" aus, als er von den US-Depeschen erfuhr. Die Lieferungen könnten noch zu einer "sehr heißen politischen Angelegenheit werden".
Die Regierung von US-Präsident Barack Obama hat jedoch längst eine politische Wende vollzogen, der Ukraine inzwischen mit Sanktionen gedroht, falls sie ihre Rolle bezüglich der Waffenlieferungen in den Südsudan nicht offenlege. Auch hat Washington offenbar Druck auf die Kenianer ausgeübt, die Panzer nicht an die SPLA auszuliefern.
Auch in einen zweiten Fall, der international Schlagzeilen machte, kommt durch die WikiLeaks-Enthüllungen mehr Licht. Silvester 2003 war der deutsche Staatsbürger libanesischer Abstammung Khaled al-Masri auf einer Reise in Mazedonien von CIA-Agenten nach Afghanistan entführt worden. Al-Masris Name stimmte offenbar mit dem eines Al-Qaida-Mitglieds überein, seinen deutschen Pass hielt man für gefälscht. Er wurde in Afghanistan fünf Monate lang unter entwürdigenden Umständen festgehalten und nach seinen Aussagen gefoltert.
Schließlich wurde er in Albanien an der mazedonischen Grenze ohne Geld und Papiere ausgesetzt. Eine Klage gegen die CIA sowie auf Entschädigung wurde in den USA unter Berufung auf "Staatsgeheimnisse" abgelehnt.
Auf Antrag des Amtsgerichts München I gab das Bundesjustizministerium in Berlin internationale Haftbefehle gegen 13 mutmaßlich an der Entführung beteiligte CIA-Agenten heraus. Wie die Geheimdepeschen belegen, übte die US-Regierung daraufhin massiven Druck auf die Bundesregierung aus, diese Haftbefehle nicht vollstrecken zu lassen. Der Gesandte der US-Botschaft in Berlin, John M. Koenig, warnte die Bundesregierung im Gespräch mit dem damaligen stellvertretenden Abteilungsleiter für Außen- und Sicherheitspolitik im Kanzleramt, Rolf Nikel, dass es "negative Auswirkungen auf unser bilaterales Verhältnis und besonders für unsere Zusammenarbeit bei der Terrorabwehr" haben könne, falls weitere Schritte zum Arrest oder zur Auslieferung der CIA-Agenten erfolgen sollten. Die Warnung zeigte Wirkung: 2007 stellte die Staatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren ein - man komme nicht weiter.
Quelle: http://www.abendblatt.de
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Re: Der ganz normale Wahnsinn
von weirdo am 13.12.2010 18:34Genau!
Von was soll uns das ganze "whistleblowing" eigentlich ablenken?
Hierzulande z.B. von der Novellierung des Jugendmedienschutzvertrags...?
Alles Wissen ist vergeblich ohne die Arbeit, und alle Arbeit ist sinnlos ohne die Liebe. ♥ [Khalil Gibran]
Re: Der ganz normale Wahnsinn
von Ozymandias am 13.12.2010 18:46Für kontroverse Debatten in der Netzwelt sorgt derzeit die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), die ab dem 01. Januar 2011 aller Voraussicht nach in Kraft treten wird. Wesentliche Neuerung ist die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Internetangeboten – nach dem Vorbild der Altersstufen des Jugendschutzgesetzes. Das novellierte Gesetz betrifft alle in Deutschland, die Inhalte im Internet anbieten und ihren Sitz in der Bundesrepublik haben. Zu diesen Anbietern gehören sowohl Blogs als auch große kommerzielle Plattformen – also Websites und Blogs von Privatpersonen, Foren und Chats, journalistische Online-Portale, Internetauftritte von Unternehmen, gemeinnützige Dienste wie Wikipedia, Social Networks und Videoplattformen.
Keine Änderungen für journalistische Angebote
Ausgenommen von dieser Regelung sind nach § 5 Abs. 8 JMStV-E lediglich "Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien", an denen ein "berechtigtes Interesse" besteht. Journalistisch-redaktionelle Angebote können sich demnach auf § 5 Absatz 8 berufen, soweit sie Nachrichtenberichterstattung bzw. Berichterstattung zum "politischen Zeitgeschehen" enthalten. Portale wie Spiegel, Focus, Stern, die Seite der Tagesschau oder auch Blogs, die ebenfalls als ein quasi-journalistisches Angebot anzusehen sind, bleiben damit von den anstehenden Änderungen verschont.
Auch für Anbieter privater Websites, Social Networks, Foren oder kommerzieller Plattformen ändert sich mit der Neufassung wenig – solange diese keine "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte" auf ihren Onlinepräsenzen darstellen. Entgegen anderslautender Berichte muss nicht jede Website künftig eine Alterskennzeichnung tragen. Vielmehr ist es zutreffend, dass der JMStV für solche Seiten gilt, die für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote – bspw. gewaltverherrlichende oder pornographische Darstellungen – veröffentlichen. Die gesamte Vorschrift des § 5 Abs. 1 JmStV-E richtet sich daher nur an solche Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese müssen dem Gesetzestext nach künftig zwingend eine Altersklassifizierung vornehmen, wenn Angebote vorliegen, die als nichtredaktionell und gleichzeitig entwicklungsbeeinträchtigend einzustufen sind und für die bislang keine andere Zugangssicherung besteht.
Jugendschutzbeauftragter bleibt Ausnahme
Anbieter redaktioneller Inhalte müssen auch nach der Novelle des JMStV im Normalfall keinen Jugendschutzbeauftragten benennen. Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist daher nur erforderlich, wenn nichtjournalistische Telemedien jugendgefährdende Inhalte anbieten. Dann muss im Impressum der betreffenden Seite künftig auch die Anschrift und E-Mail-Adresse des Beauftragten genannt werden.
Der DFJV begrüßt Verbesserungen auf dem Feld des Jugendmedienschutzes ausdrücklich. Die aktuell anstehenden Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages lassen jedoch in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung und definitorischen Unschärfe, gekennzeichnet von handwerklichen Schwächen in der Gesetzesformulierung, unterschiedliche Auslegungen zu und verkomplizieren ein ohnehin komplexes Themengebiet. Allgemein steht die Frage im Raum, ob die Änderungen überhaupt geeignet sind, einen besseren Jugendschutz zu etablieren. Denn in der Regel reagieren Anbieter auf Restriktionen dieser Art, indem sie ihren Serverstandort wechseln – das Angebot wird dann im Ausland gehostet und dadurch dem Zugriff der deutschen Behörden entzogen. Große Teile der Netzgesellschaft, Politiker, Juristen und Medienpädagogen sehen daher bereits heute viele Teile der Novelle in der Praxis als undurchführbar an.
Quelle: http://www.dfjv.de
Das Leben ist ein langer Gang mit sehr vielen Türen, man braucht nur den richtigen Schlüssel.
Re: Der ganz normale Wahnsinn
von captain_koks am 13.12.2010 19:19Hallo,
ich finde es grundsätzlich gut,dass es überhaupt Maßnahmen zur "Kindersicherung" im WWW gibt und es wird auch oft
von seiten der Boards,Bloggern und Webfundamentalisten reichlich Alarm geschlagen.
Das Internet birgt viele Gefahren grade auch für Kinder und Junge Frauen,und die bisher getroffenen Vorkehrungen
waren zwar nett gemeint aber insgesamt eher nutzlos.
Würde man eine strikte Ausweiskontrolle im Web ins Leben rufen würde schon mal ein großer Teil der Schattenaktivitäten wegfallen,will man z.b. ein Spiel aus dem Ausland importieren ist es Automatisch ab 18 und nur mit Ausweiskopie zu haben
aber Sexchats mit Minderjährigen sind ohne Speicherung der Ip oder einen sonstigen Nachweis der Person zugänglich und auch nicht weiter überwacht (siehe z.b. Tatort Internet bei RTL2)
Für mich wär es überhaupt kein Problem zur erhaltung des Jugendschutzes bei einer Anmeldung in Foren oder der Gleichen
meine Daten kund zu tun.
Leute die sich gegen soetwas sperren haben eh nix gutes im Sinn und werden dafür sorgen das der achte Kontinent
weiter so gefährlich bleibt wie die Restlichen
Peace c_k